Berufliche Vorsorge (BVG)


Verwaltung Mitarbeitende

An- und Abmeldungen sowie Mutationen aller Art der Mitarbeitenden müssen Sie als Arbeitgeber oder Selbständigerwerbender schriftlich oder per connect der BVG-Stiftung melden. Die Eintrittsmeldung müssen Arbeitnehmende jeweils mitunterzeichnen. Für Mutationen, Meldung einer Erwerbsunfähigkeit oder eines Austritts ist der Arbeitgeber verantwortlich.