Erwerbsersatz (EO)


Adoptionsentschädigung

Am 1. Januar 2023 ist der über die EO entschädigte zweiwöchige Adoptionsurlaub in Kraft getreten. Die Adoptionsentschädigung ist für erwerbstätige Eltern vorgesehen, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen. Insgesamt können 14 Taggelder für einen Urlaub von maximal zwei Wochen ausgerichtet werden; diese können innerhalb einer Rahmenfrist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Adoptivkindes bezogen werden. Der Adoptionsurlaub und die Adoptionsentschädigung können zwischen beiden Adoptiveltern aufgeteilt werden.

Die Anträge auf Adoptionsentschädigung werden zentralisiert über die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK entgegengenommen und bearbeitet.