Erwerbstätige Eltern haben nach der Geburt oder Adoption eines Kindes Anspruch auf Ferien. Das gleiche gilt, wenn das Kind schwer erkrankt. Damit der Erwerbsausfall während dieser Zeit ausgeglichen ist, wird eine Entschädigung entrichtet.
Die Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, Adoption oder Krankheit des Kindes.
Dabei wird zwischen folgenden Elternentschädigungen unterschieden: