Der Stiftungsrat der BVG-Stiftung Handel Schweiz hat beschlossen, die obligatorischen und überobligatorischen Guthaben für die per Ende 2022 nicht ausgetretenen Versicherten (inkl. Austritte und Pensionierungen per Ende 2022) und die Arbeitgeberbeitragsreserven mit 1.00 % zu verzinsen.
Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei 1.00 % zu belassen.
Im 2023 werden die obligatorischen und überobligatorischen Guthaben und Arbeitgeberbeitragsreserven bei Austritten im Laufe des Jahres 2023 gemäss Beschluss des Stiftungsrats mit 1.00 % verzinst. Der Zinssatz für die per Ende 2023 nicht ausgetretenen Versicherten wird Ende 2023 durch den Stiftungsrat beschlossen.