Der Stiftungsrat der BVG-Stiftung Handel Schweiz hat beschlossen, die obligatorischen und überobligatorischen Guthaben für die per Ende 2021 nicht ausgetretenen Versicherten (inkl. Austritte und Pensionierungen per Ende 2021) und die Arbeitgeberbeitragsreserven mit 3.00 % zu verzinsen.
Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei 1.00 % zu belassen.
Im 2022 werden die obligatorischen und überobligatorischen Guthaben und Arbeitgeberbeitragsreserven bei Austritten im Laufe des Jahres 2022 gemäss Beschluss des Stiftungsrates mit 1.00 % verzinst. Der Zinssatz für die per Ende 2022 nicht ausgetretenen Versicherten wird Ende 2022 durch den Stiftungsrat beschlossen.