Erwerbsersatz (EO)


Mutterschaftsentschädigung

Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung während der ersten Wochen nach der Geburt ihres Kindes.

Damit ein Anspruch geltend gemacht werden kann, müssen zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eine der folgenden Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Arbeitnehmerin
  • Selbständigerwerbende
  • Angestellte im Betrieb des Ehemannes, der Familie oder des Konkubinatspartners
  • Arbeitslos
  • Arbeitsunfähig wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität
  • Gültiges Arbeitsverhältnis jedoch ohne Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung, weil der Anspruch ausgeschöpft ist