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03. Februar 2022
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Aufhebung der Kontaktquarantäne

Infolge des Beschlusses des Bundesrats vom 2. Februar 2022 wird die Kontaktquarantäne ab dem 3. Februar 2022 aufgehoben. Folglich ist auch der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz infolge Quarantäne ab dem 3. Februar 2022 aufgehoben. Vor dem 3. Februar 2022 angeordnete Quarantänen gelten ab diesem Datum als aufgehoben.