Der vorliegende Entwurf des Bundesgesetzes über Informationssysteme in den Sozialversicherungen schafft mehr Probleme als er zu lösen vorgibt und setzt falsche Prioritäten. Der erwartete Nutzen rechtfertigt die hohen Investitionen und die nicht zu unterschätzenden Risiken für das funktionierende Gesamtsystem nicht. Weitere Digitalisierungsschritte in der ersten Säule sind begrüssenswert, doch dafür braucht es keine Kompetenzübertragung an den Bund.
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115.15 kB, Presse- und Informationsdienst Centre Patronal, 12.11.2025