Seit Februar 2026 wird die Antragstellung in der Erwerbsersatzordnung (EO) schrittweise digital: Die Ausgleichskassen erhalten die EO-Anmeldungen elektronisch und fordern künftig die Lohndaten bei den Arbeitgebenden an. Dieser Austausch findet via Portal der Kasse oder auch auf dem Papierweg statt.
Parallel dazu wird mit EO-Swissdec ein neuer Swissdec-Standard eingeführt, der den Lohndatenaustausch zwischen Arbeitgebenden und Ausgleichskassen vollständig digitalisiert und automatisiert.
Für Arbeitgebende bietet dies folgende Vorteile:
Die Ausgleichskassen sind seit Juli 2026 bereit, Lohndaten über EO-Swissdec produktiv zu empfangen. Damit Sie den Nutzen realisieren können, empfehlen wir Ihnen, das Gespräch mit Ihrem ERP-Hersteller zu suchen und die Umsetzung des neuen Standards aktiv einzufordern.
Konkret empfehlen wir folgende Fragen an Ihren ERP-Hersteller:
Wichtige weitere Voraussetzung:
Weitere Schritte (sofern der ERP-Hersteller bereits den EO-Minimalstandard unterstützt):
Melden Sie sich schriftlich bei uns unter fak-eo@ak71.ch und beantragen Sie die Aktivierung des EO-Minimalstandards.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter fak-eo@ak71.ch gerne zur Verfügung.