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17. Juli 2026
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Digitaler EO-Anmeldungsprozess seit Februar 2026: Jetzt ERP-Hersteller auf EO-Swissdec für den Lohndatenaustausch ansprechen

Seit Februar 2026 wird die Antragstellung in der Erwerbsersatzordnung (EO) schrittweise digital: Die Ausgleichskassen erhalten die EO-Anmeldungen elektronisch und fordern künftig die Lohndaten bei den Arbeitgebenden an. Dieser Austausch findet via Portal der Kasse oder auch auf dem Papierweg statt.

Parallel dazu wird mit EO-Swissdec ein neuer Swissdec-Standard eingeführt, der den Lohndatenaustausch zwischen Arbeitgebenden und Ausgleichskassen vollständig digitalisiert und automatisiert.

Für Arbeitgebende bietet dies folgende Vorteile:

  • Automatisierte Übermittlung der EO-relevanten Lohndaten ohne manuelle Datenerfassung
  • Automatisierte Rückmeldungen der EO-Taggeldleistungen direkt ins ERP
  • Weniger administrativer Aufwand, geringere Fehleranfälligkeit, schnellere Abläufe

Die Ausgleichskassen sind seit Juli 2026 bereit, Lohndaten über EO-Swissdec produktiv zu empfangen. Damit Sie den Nutzen realisieren können, empfehlen wir Ihnen, das Gespräch mit Ihrem ERP-Hersteller zu suchen und die Umsetzung des neuen Standards aktiv einzufordern.

Konkret empfehlen wir folgende Fragen an Ihren ERP-Hersteller:

  • Wann wird EO-Swissdec implementiert?
  • Wann ist die Zertifizierung vorgesehen?
  • Haben Sie bereits ein HR-System, das den EO-Minimalstandard unterstützt?

Wichtige weitere Voraussetzung:

  • Zugriff auf das connect-System

Weitere Schritte (sofern der ERP-Hersteller bereits den EO-Minimalstandard unterstützt):

Melden Sie sich schriftlich bei uns unter fak-eo@ak71.ch und beantragen Sie die Aktivierung des EO-Minimalstandards.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter fak-eo@ak71.ch gerne zur Verfügung.