Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)


Internationales

Wohnen Sie im Ausland und arbeiten in der Schweiz? Dann sind Sie grundsätzlich dem schweizerischen Sozialversicherungssystem unterstellt und müssen Beiträge an die AHV/IV/EO leisten.

Arbeitnehmende im Ausland und ihre Angehörigen

Arbeitnehmende, die im Ausland wohnen und dort für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz arbeiten, können unter bestimmten Umständen in der schweizerischen Sozialversicherung versichert bleiben. Dasselbe gilt für Familienangehörige, die die arbeitnehmende Person ins Ausland begleiten.

Versicherte, die definitiv die Schweiz verlassen, haben die Möglichkeit, sich freiwillig bei der AHV/IV anzumelden. Kontaktieren Sie in diesem Fall die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.