Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)


Anmeldung/Abklärung Nichterwerbstätige

Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen (z.B. vorzeitig Pensionierte, Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten, Empfängerinnen und Empfänger von Kranken- und Unfalltaggeldern etc.).

Wenn Sie nicht erwerbstätig und noch nicht von einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, müssen Sie sich selbst bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons anmelden. Wenn Sie sich vorzeitig pensionieren lassen, bleiben Sie ab dem Kalenderjahr, in dem Sie das 58. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Regel der bisherigen Ausgleichskasse angeschlossen.