Invalidenversicherung (IV)


Hilfsmittel

Hilfsmittel für den Beruf

Damit Sie als versicherte Person der IV auch weiterhin Ihrer Tätigkeit nachgehen können, haben Sie Anspruch auf Hilfsmittel. Diese unterstützen Sie in der Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit oder in Ihrem Aufgabenbereich (z.B. als Hausmann bzw. Hausfrau). Es können jedoch auch Hilfsmittel sein, die Sie in der Schulung, der Ausbildung und in einer funktionellen Angewöhnung unterstützen. Beispiele sind Motor- und Invalidenfahrzeuge, invaliditätsbedingte Arbeits- und Haushaltsgeräte, Treppenlifte, bauliche Änderungen am Arbeitsplatz oder im Haushalt etc.

Hilfsmittel für den Alltag

Dazu zählen Hilfsmittel, die Ihnen als versicherte Person helfen, den Alltag möglichst selbständig zu meistern. Diese unterstützen Sie dabei, sich bewegen zu können, Kontakt mit der Umwelt herzustellen, sich um sich selber kümmern oder einen Beruf erlernen zu können etc. Dazu gehören z.B. Gehhilfen, Rollstühle, Hilfsmittel für Blinde und hochgradig Sehschwache, Prothesen, Kommunikationsgeräte usw.

Kontakt

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
T 061 715 57 86
rente@ak71.ch

Externe Links

Für den Inhalt zu externen Seiten übernimmt die AK71 weder Gewähr noch Haftung.