Invalidenversicherung (IV)


Invalidenrente

Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz arbeiten, sind grundsätzlich obligatorisch bei der Invalidenversicherung (IV) versichert. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staaten, die ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern.

Zuständige IV-Stelle

Für die Entrichtung einer allfälligen Invalidenrente ist pro Kanton jeweils eine zentrale Stelle verantwortlich und übernimmt drei wichtige Aufgaben: Sie unterstützt die berufliche Eingliederung, legt den Invaliditätsgrad fest und bestimmt die Höhe der Entschädigung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder für eine Anmeldung direkt an die entsprechende IV-Stelle Ihres Kantons.