Berufliche Vorsorge (BVG)


Freizügigkeitsleistungen

Beim Eintritt in die BVG-Stiftung müssen sämtliche Austrittsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen und -einrichtungen in die Pensionskasse einbezahlt werden. Dazu gehören auch Gelder von Freizügigkeitskonten und -depots oder Freizügigkeitspolicen. Der gesamte Betrag wird per Überweisungsdatum dem persönlichen Sparkonto der versicherten Person gutgeschrieben.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Vorsorgereglement.