Berufliche Vorsorge (BVG)


Wohneigentumsförderung (WEF)

Für den Kauf oder Bau von Wohneigentum zum eigenen Bedarf können Sie Vorsorgeleistungen vorbeziehen oder verpfänden. Auch können die Mittel für die Amortisation von darauf lastenden Hypothekardarlehen oder den Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften eingesetzt werden.

Ein Vorbezug oder eine Pfandverwertung führen zu einer Reduktion des Sparkapitals und gegebenenfalls auch zu einer Reduktion der Risikoleistungen (z.B. der Ehegattenrente).

Wenn Sie Ihr Wohneigentum wieder verkaufen oder Sie Rechte an diesem einräumen, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen, müssen Sie den Vorbezug zurückbezahlen.