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13. November 2019
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Höhere AHV-Beiträge ab 1. Januar 2020

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung tritt in Kraft. Damit erhöhen sich die AHV-Beiträge auf dem Lohn ab 1. Januar 2020.

Am 19. Mai 2019 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) an. Der Bundesrat hat danach beschlossen, es per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Damit steigt der AHV-Lohnbeitrag von 8,4 % auf 8,7 %. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 % auf 10,55 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2020

ArbeitgeberArbeitnehmerTotal

AHV neu
bisher

4.35 %
4.2 %

4.35 %
4.2 %

8.7 %
8.4 %

IV

0.7 %

0.7 %

1.4 %

EO

0.225 %

0.225 %

0.45 %

Total AHV/IV/EO neu
bisher

5.275 %
5.125 %

5.275 %
5.125 %

10.55 %
10.25 %