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11. November 2019
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Neue Sozialversicherungsabkommen mit dem Kosovo und Brasilien

Mit dem Kosovo und Brasilien sind neue Sozialversicherungsabkommen in Kraft getreten. Die beiden Abkommen entsprechen inhaltlich den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richten sich nach den internationalen Standards. Sie koordinieren die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsversicherung der Vertragsstaaten. Ferner werden die weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten und die Auszahlung von Renten ins Ausland geregelt.

Das Abkommen mit dem Kosovo enthält eine Grundlage für die Missbrauchsbekämpfung. Beim definitiven Verlassen der Schweiz ist keine Beitragsrückerstattung mehr möglich. Demgegenüber sieht das Abkommen mit Brasilien vor, dass brasilianische Staatsangehörige, die die Schweiz definitiv verlassen, zwischen einer Rente und der Rückerstattung der Beiträge wählen können. Das Sozialversicherungsabkommen mit dem Kosovo ist am 1. September 2019 in Kraft getreten, dasjenige von Brasilien per 1. Oktober 2019.

Informationen
Weitere Informationen finden Sie in der jeweiligen Mitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen: