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30. Juni 2021
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Betreuungsurlaub ab 1. Juli 2021

Erwerbstätige Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen müssen, haben neu ab 1. Juli 2021 Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub. Die Betreuungsentschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches vor dem Entschädigungsanspruch erzielt wurde. Es werden maximal 98 Taggelder während einer Rahmenfrist von 18 Monaten ausgerichtet.

Weitere Informationen finden Sie hier: Betreuungsentschädigung