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13. August 2021
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Rückvergütung Verwaltungskosten

Seit einiger Zeit führen wir eine Art Bonussystem für jene Kundinnen und Kunden ein, die uns die Arbeit erleichtern. Voraussetzung dafür ist, dass die Lohnbescheinigung rechtzeitig und in digitaler Form eingereicht wird und dass der betroffene Kunde eine gute Bonitätsstufe (d.h. nur wenige Zahlungsversäumnisse) aufweist.

Wenn Sie zudem für gängige Prozesse mehrheitlich die Onlineplattform «connect» nutzen und dort auch das elektronische Dossier nutzen, dann nehmen Sie automatisch am Bonussystem teil.

Einmal pro Jahr findet die Beurteilung statt, so dass ein Teil der bereits in Rechnung gestellten Verwaltungskosten von der AK71 wieder rückvergütet wird.

Motiviert, die administrativen Prozesse zu vereinfachen und damit auch zu beschleunigen? Wir freuen uns, dass wir Ihre Bemühungen mit der Rückvergütung eines Teils der Verwaltungskosten belohnen können.