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25. Mai 2022
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Fristen für die Geltendmachung der EO-Corona-Entschädigung

Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Geltendmachung sämtlicher Leistungen der EO-Corona-Entschädigung bis zum 31.05.2022 gilt. Ausgenommen davon sind die Anträge für erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Veranstaltungsbereich bei welcher die Frist bis zum 30.09.2022 gilt.