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22. November 2022
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Veränderte BVG-Kennzahlen ab 1.1.2023 und weitere BVG-relevante Informationen

Da im Jahr 2023 nebst den Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule auch die AHV-Renten angepasst werden, erhöht sich der Koordinationsabzug im 2023 auf CHF 25'725.00 und die Eintrittsschwelle steigt auf CHF 22'050.00. Der BVG-Mindestzinssatz bleibt gemäss Beschluss des Bundesrats vom 12. Oktober 2022 auch im kommenden Jahr bei 1%.

Im Bereich Berufliche Vorsorge finden Sie die Übersicht «Leistungen und Beiträge ab 1.1.2023» mit unseren Vorsorgeplänen und den entsprechenden Leistungen und Beiträgen. Unsere Beiträge bleiben auch im kommenden Jahr unverändert.

Bitte beachten Sie unser per 1.1.2023 gültiges Vorsorgereglement. Dieses enthält die Anpassungen an neue Gesetzesbestimmungen und formelle Korrekturen. Sie finden das für das kommende Jahr gültige Vorsorgereglement spätestens ab Januar 2023 auf unserer Website.