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07. Dezember 2023
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«Für uns ist entscheidend, dass sich die versicherten Personen rechtzeitig mit allen benötigen Unterlagen anmelden»

Das 12-köpfige Team der Abteilung Leistungen AHV/IV betreut rund 30'000 Rentnerinnen und Rentner. Was diese Betreuung genau bedeutet und weshalb es wichtig ist, sich rechtzeitig bei der Ausgleichskasse für eine Rente anzumelden, erklärt der Abteilungsleiter Dariusz Blonski im persönlichen Interview.

Dariusz Blonski, wie ist das Team «Leistungen AHV/IV» aufgestellt?
In unserer Abteilung arbeiten mit mir zwölf Personen im Alter von 27 bis 60 Jahren. Wir haben ein sehr stabiles Team mit Kolleginnen und Kollegen, die bereits ihr 25. oder 30. Firmenjubiläum feiern konnten. Die Zuständigkeiten sind nach Buchstaben aufgeteilt. Das heisst, dass jedes Teammitglied alle Aufgaben und Fragestellungen innerhalb seiner Buchstaben erledigen und keinem anderen Spezialisten abgeben kann. Jedes Teammitglied muss demnach die Gesetze kennen, Weisungen lesen und sich mit anderen austauschen, um sich das nötige Wissen anzueignen. Innerhalb der Abteilung haben wir zwei Unterabteilungen: Einerseits die Abteilung IV-Taggeld, wo rund die Hälfte des Rententeams mitarbeitet und andererseits ein kleineres Team, das sich um die Versicherungsausweise und das individuelle Konto kümmert.

Wer sind Ihre eigentlichen Kunden?
Gegenüber den anderen Abteilungen sind unsere Ansprechpersonen in den meisten Fällen die aktuellen sowie die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner. Denn sie müssen sich persönlich bei uns für eine bevorstehende Rente anmelden und nicht der Arbeitgeber.

Bis wann muss man sich für die AHV-Rente anmelden?
Damit die Altersrente rechtzeitig ausbezahlt werden kann, ist eine Anmeldung drei Monate vor dem Rentenbeginn ideal. Dann haben wir genügend Zeit, alle nötigen Abklärungen zu machen und die Rente zu berechnen. Eine Abklärung ist beispielsweise die Einkommensteilung der AHV bei geschiedenen Personen. Deshalb ist es wichtig, dass geschiedene Personen dies der AHV melden, damit wir die Teilung bereits vorgängig vornehmen können. Zu guter Letzt ist es bei einem gewünschten Rentenvorbezug oder auch bei einem Rentenaufschub entscheidend, dass uns dies rechtzeitig gemeldet wird. Anderenfalls kann es sein, dass Renten erst zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt werden können oder kein Aufschubszuschlag gewährt werden kann.

Muss die Anmeldung auch für eine mögliche IV-Rente persönlich erfolgen?
Ja genau, das gilt auch für die IV-Rente. Ein allfälliger Anspruch besteht frühestens sechs Monate nach der Anmeldung. Das heisst, dass eine Anmeldung immer früher erfolgen muss, damit keine Lücke zwischen Rentenanspruch und Auszahlungszeitpunkt entsteht. Es ist grundsätzlich so, dass die Krankenkasse oder der Arzt auf eine Anmeldung hinweist. Die Anmeldung muss jedoch durch die versicherte Person bei der zuständigen IV-Stelle persönlich erfolgen.

Wie läuft ein Prozess der IV-Leistungen genau ab?
Die IV-Stelle im Wohnkanton der versicherten Person macht die medizinische Abklärung und prüft den Anspruch auf eine IV-Leistung. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, erlässt die IV-Stelle einen so genannten Vorbescheid und stellt ihn der versicherten Person und der zuständigen Ausgleichskasse zu. Auf dieser Grundlage können wir bereits verschiedene Abklärungen machen und eine provisorische Rentenberechnung durchführen. Ist die versicherte Person mit dem Vorbescheid nicht einverstanden, kann sie innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung bei der IV-Stelle Einsprache erheben. Nach Ablauf dieser Frist stellt die IV-Stelle den definitiven Beschluss der Ausgleichskasse zu. Danach berechnen wir die Rente, leiten das Verrechnungsverfahren ein und erlassen im Namen der IV-Stelle eine Rentenverfügung. Auch bei der Verfügung kann die versicherte Person Beschwerde einreichen – und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung beim Sozialversicherungsgericht am Ort, wo sich die IV-Stelle befindet.
Fazit: Bei allen IV-Leistungen ist im Einsprache- bzw. Beschwerdefall immer die IV-Stelle Gegenpartei und nie wir als Ausgleichskasse.

Hier geht es um den Prozess der IV-Rente. In welchem Fall wird ein IV-Taggeld ausbezahlt?
Eine Person hat Anspruch auf IV-Taggeld, wenn die IV-Stelle nach den Abklärungen feststellt, dass die invalide Person allenfalls wiedereingliederungsfähig ist. Es geht darum, eine IV-Rente zu vermeiden. Die IV-Stelle übernimmt die Kosten der Eingliederungsmassnahme und versucht, eine geeignete Arbeitsstelle zu finden. Wenn ein Anspruch auf IV-Taggeld besteht, teilt dies die IV-Stelle der zuständigen Ausgleichskasse mit und wir lösen für eine vordefinierte Zeit die Zahlungen aus. In der Regel besteht ein Anspruch auf 80 % des letzten vor der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Lohns. Das IV-Taggeld ist im Gegensatz zum Krankentaggeld AHV beitragspflichtig. So entsteht keine Lücke auf dem individuellen Konto.

Zurück zu Ihrem Team. Welches sind ihre Hauptaufgaben?
Zu unseren Hauptaufgaben gehören Rentenberechnungen, Erstellung von Verfügungen und Rentenzahlungen. Zudem verwalten wir die Dossiers von mehr als 30'000 Rentnerinnen und Rentnern inkl. allen E-Mails, Briefen, Telefonnotizen etc. Das ist unser Tagesgeschäft. Wir versuchen, die zukünftigen Rentenfälle rechtzeitig vorzubereiten. Das heisst, wir machen nach der eingegangenen AHV-Anmeldung diverse Abklärungen und erstellen wenn möglich bereits zwei bis drei Monate vor dem Leistungsanspruch die Rentenberechnung und die entsprechende Verfügung. Bevor eine Zahlung erstmals ausgelöst wird, kontrollieren wir im Team die Berechnung nach dem 4-Augenprinzip.

Welche Zahlungen lösen Sie regelmässig aus?
Wir zahlen die AHV- und IV-Renten, die AHV- und IV-Hilflosenentschädigungen sowie die IV-Taggelder. Die Hilflosenentschädigung geht an Personen, die aufgrund einer Beeinträchtigung der Gesundheit dauernd auf Hilfe von Drittpersonen angewiesen sind. Gemäss Gesetz muss eine AHV/IV-Leistung spätestens bis zum 20. Tag des Monats erfolgen. Rentnerinnen und Rentner der AK71 erhalten ihre Renten und Hilflosenentschädigungen jeweils am ersten Werktag des Monats.

Wer entscheidet, ob eine versicherte Person Anspruch auf Hilflosenentschädigungen der AHV oder IV hat?
Bei beiden Leistungen – also AHV- und IV-Hilflosenentschädigung – entscheidet die zuständige IV-Stelle über allfällige Leistungen in drei Stufen von leicht über mittel bis schwer. Für die Auszahlung der Leistung sind wir als Ausgleichskasse zuständig. Auch hier werden die Rechtsmittel zusammen mit der Verfügung der versicherten Person schriftlich mitgeteilt.

Was können versicherte Personen dazu beitragen, damit der Aufwand Ihrer Abteilung gemindert werden kann?
Für uns ist entscheidend, dass sich die versicherten Personen rechtzeitig mit allen benötigen Unterlagen anmelden. Und falls wir weitere Unterlagen benötigen, sollten die Versicherten diese schnellstmöglich an uns weiterleiten. So können Verzögerungen vermieden werden. Zudem sind wir sehr froh, wenn wichtige Änderungen wie z.B. Adress- oder Zivilstandsänderungen oder ein neues Konto jeweils umgehend gemeldet werden.

Was sind Ihre Hauptaufgaben als Leiter der Abteilung?
Ich übernehme Aufgaben auf der fachlichen Ebene und der Führungsebene. Unter anderem kontrolliere ich wie die anderen Teammitglieder diverse Berechnungen und Verfügungen aufgrund des 4-Augenprinzips. Daneben vertrete ich die Ausgleichskasse bei Einsprache- und Beschwerdeverfahren an Gerichten. Zudem überprüfen wir laufend, ob unsere Rentensoftware die Prozesse sauber berechnet und abbildet und melden allfällige Fehler unserem IT-Team. Gemeinsam mit meinem Stellvertreter Davide Picardi tauschen wir uns mit anderen Ausgleichskassen, mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen und der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS aus und nehmen an Schulungen und Weiterbildungen teil.
Bezüglich Führungsaufgaben bin ich sehr stolz, dass ich mit einem motivierten und kompetenten Team zusammenarbeiten darf. Wir haben eine gute Mischung aus erfahrenen Mitarbeitenden und neugierigen und ambitionierten jungen Kolleginnen und Kollegen. Mir ist es wichtig, dass wir unsere Arbeitsqualität und die internen Abläufe laufend optimieren. Zudem müssen die Stellvertretungen jederzeit sichergestellt sein. Dann führe ich alle Mitarbeitendengespräche durch und stelle sicher, dass alle gleichbehandelt werden. Damit ich als Führungsperson meine Aufgaben kompetent ausüben kann, muss auch ich mich persönlich laufend weiterentwickeln.

Wo können sich versicherte Personen allgemein zum Thema Pensionierung informieren?
Viele Mitglieder der AK71 bieten entsprechende Workshops an, wo wir teilweise auch als Referenten eingeladen werden. Die versicherten Personen sollen sich zuerst via ihre Arbeitgeber informieren, ob solche Workshops angeboten werden. Falls dies nicht der Fall ist, können sie sich bei Fragen gerne auch direkt bei uns melden. Alle Kontaktdaten finden sie auf unserer Website unter www.ak71.ch.

Per 1. Januar 2024 tritt die Reform AHV 21 in Kraft. Was bedeutet das für Ihre Abteilung?
Für uns bedeutet dies vor allem viel mehr Arbeit, da grosse Änderungen im Rentenbereich auf uns zukommen. Beispielsweise der flexible Rentenbezug, spezielle Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration der Jahrgänge 1961 bis 1969 oder die Neuberechnung der Rente bei der Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter. Die Versicherten sind aktuell stark verunsichert und beantragen Rentenvorausberechnungen mit vielen Varianten, was für uns sehr aufwendig ist. Ich bin aber überzeugt, dass wir auch diese Herausforderungen erfolgreich meistern werden.

Könnten Sie den Versicherten zum Schluss ein paar wichtige Tipps geben, wenn es um die Vorbereitung auf die Pension geht?
Sich rechtzeitig informieren, einen Auszug aus dem individuellen Konto bestellen und eine Rentenvorausberechnung beantragen. So können Fehler oder Lücken frühzeitig erkannt und allenfalls korrigiert werden. Zudem ist es für uns wichtig, dass geschiedene Personen sich bei uns melden, damit die Einkommensteilung – also das so genannte Splitting – gemacht werden kann.
Zum Schluss noch ein Wort zum Thema Flexibilisierung des Rentenalters. Oft fragen uns versicherte Personen, ob sich ein Vorbezug oder Aufschub lohnt. Dies können wir jedoch nicht beantworten. Wir informieren die Personen über alle bestehenden Möglichkeiten, liefern die aktuellen Kürzungs- und Zuschlagssätze und führen eine Rentenvorausberechnung durch. Die Entscheidung liegt jedoch bei der versicherten Person. Sie muss die Vor- und Nachteile für sich persönlich abwägen.

Interview: Conny König

Persönliches über Dariusz Blonski

Dariusz Blonski arbeitet seit 22 Jahren bei der AK71. Seit 1. August 2009 leitet der 60-Jährige die Abteilung Leistungen AHV/IV. Der im grenznahen Bartenheim wohnhafte Franzose mit polnischen Wurzeln ist verheiratet, Vater von zwei Kindern und stolzer Grossvater von drei Enkeln. In seiner Freizeit widmet sich Dariusz Blonski gerne verschiedenen Sportarten, liebt aber auch gute Filme und verbringt gerne Zeit mit seinem Hund.