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01. Juli 2020
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Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende wird bis 16.9.2020 verlängert

Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Coronavirus betroffenen Selbständigerwerbenden auf Corona-Erwerbsersatz wird bis zum 16. September verlängert. Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 beschlossen. Damit trägt er dem Umstand Rechnung, dass viele Betriebe ihre Tätigkeit noch nicht oder noch nicht vollständig aufnehmen können, obwohl die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie ganz oder teilweise aufgehoben wurden.

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