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26. November 2020
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Neuerungen Familienzulagen ab 1.1.2021

Das Mindesteinkommen für den Anspruch auf Familienzulagen sowie das maximale Einkommen für einen Anspruch auf Ausbildungszulagen werden ab 1.1.2021 angepasst.

Einkommen für Anspruch auf Familienzulagen:
Ab dem 1.1.2021 beträgt das Mindesteinkommen für den Anspruch auf Familienzulagen für Erwerbstätige CHF 7'170.- im Jahr resp. CHF 597.- im Monat.

Maximales Einkommen des Kindes für Anspruch auf Ausbildungszulagen:
Das maximale Einkommen beträgt neu ab dem 1.1.2021 CHF 28'680.- im Jahr resp. 2'390.- im Monat.