News


22. April 2020
Artikel drucken

Übergangsregelung für Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz infolge der sukzessiven Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Entscheid Bundesrat 22.04.2020)

Aufgrund der schrittweisen Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus und der damit eingehenden Wiederöffnung von Betrieben am 27. April und voraussichtlich am 11. Mai 2020 hat der Bundesrat am 22. April 2020 über die entsprechende Anpassung bei der Corona-Erwerbsersatzentschädigung entschieden. Bitte beachten Sie die Medienmitteilung: