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13. Januar 2023
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Auswirkungen von Telearbeit/Homeoffice auf die Sozialversicherungen im internationalen Kontext: Verlängerung der Sonderregelung bis Ende Juni 2023

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus galt bis zum 30. Juni 2022 die flexible Anwendung der EU-Unterstellungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens und des EFTA-Übereinkommens.

Da sich Telearbeit inzwischen europaweit etabliert hat, soll die Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit auch in Zukunft dieser Tatsache Rechnung tragen.