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20. Juni 2023
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Grenzüberschreitende Telearbeit in der Beziehung zur EU/EFTA

Seit der Coronavirus-Pandemie wurden die EU-Unterstellungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens und des EFTA-Übereinkommens in Bezug auf grenzüberschreitende Telearbeit flexibel angewandt. Diese Sonderregelung ist bis zum 30. Juni 2023 befristet und wird nicht verlängert.

Die Schweiz hat vor kurzem eine multilaterale Vereinbarung unterzeichnet, welche die Telearbeit für in bestimmten EU- oder EFTA-Staaten wohnende Personen erleichtert. Die Vereinbarung ist ab dem 1. Juli 2023 anwendbar.