News


05. Dezember 2025
Artikel drucken

Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026

Ab 2026 digitalisiert der Bund die EO und schafft somit die «physische» EO-Anmeldung auf Papier ab. Das bedeutet, dass Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen.

Die Beantragung von anderen Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (Elternentschädigungen) ist von den Änderungen nicht betroffen.

Die Einführung erfolgt schrittweise für die verschiedenen Dienstorganisationen: Armee, Zivildienst, Zivilschutz sowie «Jugend und Sport» (J+S). Den Anfang macht die Dienstorganisation «Jugend und Sport» mit Startdatum ab dem 1. Februar 2026.

Ablauf

Neu läuft die Abwicklung der EO über eine digitale Plattform.

<p>Beispielprozess einer EO-Anmeldung eines unselbständig Erwerbstätigen (Quelle: ahv-iv.ch)</p>

Beispielprozess einer EO-Anmeldung eines unselbständig Erwerbstätigen (Quelle: ahv-iv.ch)

  1. Die Dienstorganisation meldet die Anzahl geleistete Diensttage an das neue EO-Portal.

  2. Das EO-Portal informiert die dienstleistende Person (SMS oder E-Mail), dass eine EO-Anmeldung zur Bearbeitung bereit ist.

  3. Die dienstleistende Person prüft und ergänzt online via Portal die Angaben über Anstellung und Familienstand. Wichtig ist auch die korrekte Angabe/Selektion des Arbeitgebers, damit die zuständige Ausgleichskasse eruiert werden kann.

  4. Das EO-Portal übermittelt den Fall an die zuständige Ausgleichkasse.

  5. Die Ausgleichskasse holt beim Arbeitgeber die Angaben zum Berechnen des Verdienstausfalls ein. Diese entsprechen dem heutigen Teil «C» (Lohndaten und Auszahlungsempfänger, etc.). Es gibt drei Möglichkeiten:

    a) Portal connect: Der Arbeitgeber erhält in connect eine Mitteilung. Er erfasst die Arbeitgeber-Angaben direkt in connect.

    b) ERP-System Direktanbindung (Webservice): Der Arbeitgeber erhält via Webservice eine Systemmeldung. Die Arbeitgeber-Angaben werden direkt im ERP-System des Arbeitgebers aufbereitet. Dieses übermittelt die Daten an die Ausgleichskasse. Diese Systemanbindung wird auch weiterhin unterstützt oder in ein Nachfolgeprodukt eingebunden. So profitieren Arbeitgeber auch weiterhin von diesem effizienten Datenaustausch.

    c) Online via EO-Portal: Der Arbeitgeber erhält einen Brief mit einem Link zu einem Portal. Dort ergänzt und übermittelt er die Arbeitgeber-Angaben. Er kann den Brief auch ausfüllen und per Post an die Ausgleichskasse zurückschicken.

  6. Die Ausgleichskasse berechnet den Verdienstausfall. Danach löst sie die Zahlung oder Gutschrift an den Arbeitgeber oder die dienstleistende Person aus.

Vorteile des neuen Systems

  • Einfordern der EO-Anmeldungen entfällt: Mit dem neuen Anmeldungsverfahren muss der Arbeitgeber die Meldekarten nicht mehr beim Mitarbeitenden einfordern. Damit werden Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund von Verlust oder Vergessen der Meldekarten eliminiert.
  • Automatisierungspotential: Die Anfrage und Übermittlung der Lohndaten erfolgen im optimalen Fall auf Knopfdruck automatisiert, direkt aus dem ERP-System des Arbeitgebers. Das Einpflegen der EO-Taggeldleistung im ERP-System entfällt dank der automatisierten Übermittlung ebenfalls.
  • Qualitative Vorteile: Der digitalisierte Prozess ermöglicht eine schnelle, effiziente sowie qualitativ hochstehende Verarbeitung (Abtippen von Daten entfällt) und verunmöglicht Fehler oder Missbräuche.

Wie geht es weiter?

Ab dem 1. Februar 2026 werden die ersten EO-Anmeldungen bei «Jugend und Sport» digital abgewickelt. Sie erhalten künftig Lohnanfragen Ihrer Ausgleichskasse über einen der oben genannten digitalen Kanäle.

Im Verlauf des Jahres 2026 folgt die Digitalisierung der weiteren Dienstorganisationen schrittweise:

  • zwischen Juni 2026 und August 2026: der Zivilschutz
  • zwischen September 2026 und November 2026: der Zivildienst
  • im 2027: die Armee

Weitere Informationen finden Sie unter: