Ab 2026 digitalisiert der Bund die EO und schafft somit die «physische» EO-Anmeldung auf Papier ab. Das bedeutet, dass Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen.
Die Beantragung von anderen Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (Elternentschädigungen) ist von den Änderungen nicht betroffen.
Die Einführung erfolgt schrittweise für die verschiedenen Dienstorganisationen: Armee, Zivildienst, Zivilschutz sowie «Jugend und Sport» (J+S). Den Anfang macht die Dienstorganisation «Jugend und Sport» mit Startdatum ab dem 1. Februar 2026.
Neu läuft die Abwicklung der EO über eine digitale Plattform.

Beispielprozess einer EO-Anmeldung eines unselbständig Erwerbstätigen (Quelle: ahv-iv.ch)
Die Dienstorganisation meldet die Anzahl geleistete Diensttage an das neue EO-Portal.
Das EO-Portal informiert die dienstleistende Person (SMS oder E-Mail), dass eine EO-Anmeldung zur Bearbeitung bereit ist.
Die dienstleistende Person prüft und ergänzt online via Portal die Angaben über Anstellung und Familienstand. Wichtig ist auch die korrekte Angabe/Selektion des Arbeitgebers, damit die zuständige Ausgleichskasse eruiert werden kann.
Das EO-Portal übermittelt den Fall an die zuständige Ausgleichkasse.
Die Ausgleichskasse holt beim Arbeitgeber die Angaben zum Berechnen des Verdienstausfalls ein. Diese entsprechen dem heutigen Teil «C» (Lohndaten und Auszahlungsempfänger, etc.). Es gibt drei Möglichkeiten:
a) Portal connect: Der Arbeitgeber erhält in connect eine Mitteilung. Er erfasst die Arbeitgeber-Angaben direkt in connect.
b) ERP-System Direktanbindung (Webservice): Der Arbeitgeber erhält via Webservice eine Systemmeldung. Die Arbeitgeber-Angaben werden direkt im ERP-System des Arbeitgebers aufbereitet. Dieses übermittelt die Daten an die Ausgleichskasse. Diese Systemanbindung wird auch weiterhin unterstützt oder in ein Nachfolgeprodukt eingebunden. So profitieren Arbeitgeber auch weiterhin von diesem effizienten Datenaustausch.
c) Online via EO-Portal: Der Arbeitgeber erhält einen Brief mit einem Link zu einem Portal. Dort ergänzt und übermittelt er die Arbeitgeber-Angaben. Er kann den Brief auch ausfüllen und per Post an die Ausgleichskasse zurückschicken.
Die Ausgleichskasse berechnet den Verdienstausfall. Danach löst sie die Zahlung oder Gutschrift an den Arbeitgeber oder die dienstleistende Person aus.
Ab dem 1. Februar 2026 werden die ersten EO-Anmeldungen bei «Jugend und Sport» digital abgewickelt. Sie erhalten künftig Lohnanfragen Ihrer Ausgleichskasse über einen der oben genannten digitalen Kanäle.
Im Verlauf des Jahres 2026 folgt die Digitalisierung der weiteren Dienstorganisationen schrittweise:
Weitere Informationen finden Sie unter: