News


29. November 2023
Artikel drucken

Mutter- oder Vaterschaftsurlaub - Taggelder für den hinterlassenen Elternteil

Der Bundesrat hat am 22.11.2023 beschlossen, dass per 1.1.2024 im Falle des Todes der Kindsmutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes der Vater beziehungsweise die Ehefrau der Mutter zusätzlich zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub Anspruch auf einen 14-wöchigen Urlaub hat. Der Urlaub muss unmittelbar nach dem Tod ununterbrochen bezogen werden und endet vorzeitig, wenn der Vater beziehungsweise die Ehefrau der Mutter wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.

Im Todesfall des Vaters beziehungsweise der Ehefrau der Mutter innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes hat zudem die Mutter Anspruch auf zwei zusätzliche Wochen Urlaub, die gemäss Modalitäten des Vaterschaftsurlaubs bezogen werden können.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Team EO/FAK/MSE gerne zur Verfügung.